Willebadessen erhält Stadtrecht
Datum Chronikeintrag: 11. Januar 1320
Am 25. November 1318
erhielt in einer städtischen Rechtsordnung durch Probst Gyso, der Priotin Greta und dem Konvent der Ort die Stadtrechte und das Recht zur Befestigung (Wall, Graben und Mauer). Auf einem Gemälde der Stadt Willebadessen aus dem Jahre 1665 von Carl Ferdinand Fabritius ist die alte Stadtmauer noch zu sehen. Die Stadtanlage war wohl durch zwei Tore zugänglich. Im 14. Jahrhundert wurde die Bürgerschaft von fünf bis sechs Ratsherren und dem Bürgermeister vertreten. Der Rat wurde schon damals von den Bürgern gewählt, musste aber vom Probst bestätigt werden.