Exkommunikation des Klosters Willebadessen
Datum Chronikeintrag: 1. Januar 1450
1450 wurde durch Papst Nikolaus V die Exkommunikation des Klosters Willebadessen mit Gottesdienstverbot verfügt. Das Kloster weigerte sich seinen Abgabeverpflichtungen an das Stift Neuenheerse nachzukommen. Die Nonnen durften weiterhin die Messe feiern, jedoch nicht die Stadtbevölkerung.