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Exkommunikation des Klosters Willebadessen

Datum Chronikeintrag: 1. Januar 1450

1450 wurde durch Papst Nikolaus V die Exkommunikation des Klosters Willebadessen mit Gottesdienstverbot verfügt. Das Kloster weigerte sich seinen Abgabeverpflichtungen an das Stift Neuenheerse nachzukommen. Die Nonnen durften weiterhin die Messe feiern, jedoch nicht die Stadtbevölkerung.

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